„Wir dürfen unsere Mandanten und Patienten doch gar nicht um Bewertungen bitten." Dieser Satz hält viele Kanzleien und Praxen davon ab, überhaupt aktiv zu werden – dabei ist er nur zur Hälfte richtig. Die Schweigepflicht verbietet nicht das Bitten um eine Bewertung. Sie verbietet, dabei Inhalte preiszugeben, die einen Rückschluss auf den konkreten Fall oder die Behandlung zulassen.
Was die Schweigepflicht tatsächlich einschränkt
Die berufliche Schweigepflicht – ob aus dem Berufsrecht der Anwaltschaft, dem Heilberuferecht oder allgemein aus § 203 StGB – schützt die Vertraulichkeit dessen, was zwischen Ihnen und Mandant oder Patient besprochen wurde. Sie schützt nicht davor, dass jemand freiwillig öffentlich eine Bewertung abgibt. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wie die Bitte formuliert wird:
- Kritisch: „Wie fanden Sie die Behandlung Ihrer Rückenschmerzen?" – nennt Diagnose und Behandlungskontext.
- Unkritisch: „Wir würden uns über Ihre Erfahrung mit unserer Praxis freuen." – neutral, ohne Fallbezug.
Die Regel lässt sich auf einen Satz verkürzen: Fragen Sie nach der Erfahrung mit Ihrer Praxis oder Kanzlei als Ganzes, nie nach dem Ergebnis eines bestimmten Falls oder einer bestimmten Behandlung.
Die drei Fehler, die am häufigsten passieren
1. Die Bitte nennt den Fall. Eine Nachricht wie „Hoffe, die Scheidung ist gut für Sie ausgegangen – mögen Sie uns bewerten?" verknüpft öffentlich sichtbar eine Person mit einem sensiblen Sachverhalt.
2. Bewertungen werden geteilt, ohne vorher zu prüfen, ob sie Rückschlüsse zulassen. Auch wenn der Patient oder Mandant selbst Details in die Bewertung schreibt, sollte ein Screenshot auf Social Media diese Details nicht ungeprüft weiterverbreiten.
3. Auf negative Bewertungen wird mit Fallbezug reagiert. Der Reflex, sich öffentlich zu verteidigen – „Das stimmt nicht, denn Sie hatten bei uns …" – verletzt die Schweigepflicht in dem Moment, in dem der Fall selbst thematisiert wird, unabhängig davon, ob die Bewertung fair war oder nicht.
So funktioniert eine seriöse Bewertungsanfrage
Der richtige Zeitpunkt
Direkt nach Abschluss des Termins oder nach Abschluss des Mandats – solange der Eindruck noch frisch ist, aber nach dem eigentlichen Anlass, nicht während einer laufenden Behandlung oder eines laufenden Verfahrens.
Der richtige Kanal
Ein direkter Link oder QR-Code zum Google-Unternehmensprofil, übergeben per Visitenkarte, Aufsteller im Empfangsbereich oder einer kurzen, neutralen Nachricht. Kein Verweis auf den Inhalt des Termins.
Die richtige Formulierung
Eine neutrale Vorlage, die sich für jede Person gleich verwenden lässt:
„Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn Sie einen Moment Zeit haben, würden wir uns über eine kurze Bewertung Ihrer Erfahrung mit uns freuen: [Link]"
Diese Formulierung funktioniert unabhängig davon, worum es inhaltlich ging – und genau das macht sie sicher.
Der Umgang mit negativen Bewertungen
Sachlich, kurz, ohne jeden Fallbezug antworten – etwa mit dem Hinweis, dass man das Feedback ernst nimmt und zu einem persönlichen Austausch einlädt, ohne den Sachverhalt öffentlich zu kommentieren. Die inhaltliche Auseinandersetzung gehört in ein persönliches Gespräch, nicht in die öffentliche Antwortfunktion.
Warum sich der Aufwand lohnt
Gerade in Branchen, in denen eine einzelne neue Anfrage vier- bis fünfstellig wert sein kann, ist die Bewertungsanzahl und -qualität ein entscheidender Faktor bei der Auswahl durch potenzielle Mandanten oder Patienten. Wer hier durch Zurückhaltung auf Sichtbarkeit verzichtet, überlässt dieses Feld kampflos der Konkurrenz, die aktiv sammelt.
Häufige Fragen
Darf ich überhaupt aktiv nach einer Bewertung fragen?
Ja. Die neutrale Bitte um eine allgemeine Bewertung Ihrer Praxis oder Kanzlei ist unproblematisch, solange kein Fallbezug hergestellt wird.
Was, wenn der Mandant oder Patient selbst Details in die Bewertung schreibt?
Das liegt in dessen eigener Entscheidung und ist rechtlich anders zu bewerten als eine Preisgabe durch Sie selbst. Trotzdem sollten Sie eine solche Bewertung nicht ungefragt öffentlich weiterverbreiten.
Kann ich eine Bewertung löschen lassen, die Details verrät?
Bei Google lässt sich eine Meldung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung einreichen. Das ist ein separater Prozess, unabhängig von der eigenen Schweigepflicht.
Gilt das auch für WhatsApp-Nachrichten mit Bewertungslink?
Ja – dieselbe Regel gilt kanalunabhängig: neutral formulieren, keinen Fallbezug herstellen.